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PETERKA & PARTNERS – die erste ausländische Anwaltskanzlei, die in Bulgarien registriert wurde
PETERKA & PARTNERS hat das Vergnügen, mitteilen zu können, dass sie als erste ausländische Anwaltskanzlei in Bulgarien nach bulgarischem Anwaltsgesetzt registriert wurde. Die Registrierung von PETERKA & PARTNERS in Bulgarien verlief parallel mit den Besprechungen über die Form von Leistung der juristischen Dienste durch die ausländische Anwaltskanzleien in Bulgarien, die schon mehr als ein Jahr von bulgarischen und ausländischen Ämter geführt wird. „Zunächst sind wir froh, dass wir die Registrierung unserer Anwaltskanzlei im vollkommenen Einklang mit den Regeln der bulgarischen Anwaltskammer erreicht haben. Wir glauben, dass die Zuverlässigkeit unserer Anwaltskanzlei dadurch verstärkt wird und dass diese Tatsache unsere Bemühung unterstützt, ein anerkannter Konkurrent der bulgarischen Anwaltskanzleien zu werden“, sagte Herr Ondřej Peterka, der Gründer und leitender Partner PETERKA & PARTNERS. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, und zwar nicht nur für unsere Kanzlei, sondern auch für das rechtliche und geschäftliche Klima in Bulgarien, das schrittweise an die rechtlichen und geschäftlichen Standarten in anderen EU-Ländern angepasst wird. Und es ist auch eine verdiente Vergütung für unsere Anstrebungen, die wir im Rahmen der Registrierung untergenommen haben“, sagte zusätzlich Herr Martin Vacek, der Direktor von bulgarischen Anwaltskanzlei PETERKA & PARTNERS.